Nachdem deutliche Treffer von Sabrina Grimm
(-55kg) in Runde eins und zwei nicht berücksichtigt wurden, brachte
sich die Polizistin und Studentin der FH Wiesbaden genau eine Sekunde
vor Ablauf der Regelzeit mit einer Konteraktion gegen die Ägypterin
Sultan ins Achtelfinale.
Im Kampf um den Einzug ins Viertelfinale gegen die
Mexikanerin Reyna beeindruckte Grimm bereits in der ersten Runde durch
Angriffsfreude und geschicktes Stepping.
Um beim Stand vom 2:1
nicht weiter in Rückstand zu geraten, offenbarte sich ab Runde zwei die
Kampfstärke Reynas. Ihren massiven aber plump wirkenden
Angriffsintervallen verstand sich Grimme geschickt zu entziehen, wenn
auch ihre Rückpässe allzu oft in der Sicherheitszone endeten, was
wiederum durch Verwarnung geahndet wurde.
Dennoch gelang es ihr,
den Anschlusstreffer Reynas mit Paltung auszugleichen. Beim Stand von
3:2 suchte die Mexikanerin die Entscheidung, und stürmte wiederum
vehement auf Grimm ein, die dabei wiederum ins Aus lief und sich nun
einen Minuspunkt einhandelte.
Beim Gleichstand von 2:2 versuchten beide Kämpferinnen den entscheidenden Treffer zu setzen.
Nach punktloser vierter Runde entschieden sich die Kampfrichter für Deutschland.
Sabrina Grimm steht mit Platz fünf im Viertelfinale.
Knapper wird Bronze selten verfehlt
Ein Resümee kann gleich gezogen werden: Nach vier
Mal zwei Minuten gab es weder von Weißrussischer noch von deutscher
Seite auch nur einen einzigen Trefferpunkt zu vermelden.
Ein solches
Resultat offenbart zweierlei: Erstens befolgte Grimm die taktisch
glänzenden Anweisungen von Bundestrainer Holger Wunderlich sehr
konsequent, schien aber zweitens seine Aufforderungen, an geeigneter
Stelle druckvoll zu kontern, ignoriert zu haben. Somit war Grimms
Kampfführung mit schnellen Wechseln von Distanzverkürzung und
-Erweiterung ein taktisches Meisterstück. Gepaart mit etwas mehr
Risikofreude wäre Bronze sicher gewesen.
So bestimmten am Ende von
Runde vier die Kampfrichter auch in diesem Kampf die Siegerin. Sie
entschieden sich für Weißrussland. Nachzuvollziehen war diese
Entscheidung nicht.
Quelle: adh.de
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